Die SPD-Fraktion im Kehler Gemeinderat hat in der Sitzung am 24. Mai 2023 einen Antrag zur Überarbeitung der Bodenrichtwerte auf Gemarkung Kehl für Grundstücke im Außenbereich gestellt, wenn die Grundstücke überwiegend Wohnzwecken dienen und keine privilegierte Nutzung (z.B. landwirtschaftlich)  stattfindet.

Begründung:

Durch die Neuausrichtung der Grundsteuer B, sind vom Gutachterausschuss die Grundstücke auf Gemarkung Kehl bewertet worden. Dabei ist uns aufgefallen, dass die Grundstücke im Außenbereich grundsätzlich mit 50 € bewertet wurden. In Einzelfällen handelt es sich dabei um exklusive Grundstücke, die als Wohnimmobilien genutzt werden und z.T. sehr hochwertig bebaut sind. So werden z.B. auch Mühlengebäude und landwirtschaftliche Grundstücke zwischenzeitlich ausschließlich bzw. überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.

Diese Grundstücke müssen nach Ansicht der SPD-Fraktion einer gesonderten Betrachtung und Bewertung unterzogen werden, wobei wir anerkennen, dass damit ein erhöhter Bearbeitungsaufwand einhergeht. Dies ist nach unserer Meinung jedoch gerechtfertigt, da sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird.

 SPD-Fraktion

Werner Müll, Sprecher